1. Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute.
Ist Ihr Einkommen sehr gering, werden wir für Sie Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) beantragen. Im Falle der Bewilligung kann die Scheidung daher kostenlos für Sie sein.
Auf Anfrage erhalten Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag. Benutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular oder rufen uns an.
2. Braucht man einen Scheidungsanwalt?
Der Scheidungsantrag kann aufgrund Gesetzes nur von einem Anwalt gestellt werden. Demzufolge benötigt nur derjenige Ehegatte einen Scheidungsanwalt, welcher den Scheidungsantrag stellt.
3. Braucht der andere Ehegatte auch einen Anwalt?
Der Anwalt des Ehegatten, welcher den Scheidungsantrag stellt, ist nicht der Anwalt des anderen Ehegatten. Es gibt daher keinen "gemeinsamen" Anwalt.
Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, kann es jedoch genügen, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt und sich die Ehegatten die Kosten teilen.
Wenn der andere Ehegatte jedoch selbst Anträge stellen möchte, muss dieser ebenfalls einen Anwalt beauftragen.
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Rebekka Duwe
Rechtsanwältin und Notarin
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