Wir stellen für Sie den Scheidungsantrag.
Das Gericht wird Ihrem Ehegatten eine Abschrift des Scheidungsantrages zustellen und um Stellungnahme bitten. Sofern er einverstanden ist, genügt es, wenn er dies dem Gericht kurz mitteilt.
Die Beauftragung eines eigenen Anwalts ist daher nicht notwendig für eine Scheidung.
Nach Klärung der möglichen verfahrensgegenständlichen Fragen setzt das Gericht einen Termin fest. Der Gerichtstermin dauert in der Regel ca. 10 min.
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Rebekka Duwe
Rechtsanwältin und Notarin
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